
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Das EEG in Deutschland wurde geschaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz, Umweltschutz, Entwicklung und die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien zu forcieren und somit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.
Das Gesetz trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft. Im EU-Vergleich hat es sich als besonders effizientes Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen. Seit 2000 wurde das EEG mehrmals an die aktuellen Marktbedingungen angepasst.
Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf dem Portal:
www.erneuerbare-energien.de
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